Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Anmeldung zu Fastenseminaren, Vertrag
Jede/r, der die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (siehe § 4), kann sich für die Fastenkurse anmelden. Das Mindestalter für die Teilnahme an Kursen ist 18 Jahre. Die Anmeldung für Fastenkurse muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche oder per Email vorgenommene Teilnehmerbestätigung zustande. Bei FastenReisen sollte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Teilnehmerbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro erfolgen. Die vollständige Kursgebühr muss vierzehn Tage vor Beginn des Kurses eingegangen sein, ansonsten kann der Platz an eine/n Teilnehmer*in aus der Warteliste vergeben werden. Für alle Kurse gilt, dass die Kursgebühr bei Kursbeginn vollständig bezahlt sein muss. Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Teilnehmerbestätigung gelten die Angaben der Teilnehmerbestätigung. Durch die/den Teilnehmer*in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommenen Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.

§ 2 - Reiserücktritt
Ein Rücktritt durch die/den Teilnehmer*in muss immer schriftlich per Post oder Email erfolgen. Bei Rücktritt bis 45 Tage vor einer FastenReise wird die geleistete Anzahlung unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro in voller Höhe zurückerstattet. Es ist jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu stellen, soweit sie die Voraussetzungen für den Besuch des jeweiligen Kurses erfüllt. Bei Rücktritt ab dem 44. bis zum 9. Tag ist die halbe Teilnehmergebühr fällig. Bei Rücktritt vom 8. Tag bis zum Beginn des Kurses ist ebenso wie bei Nichterscheinen und Abbruch, die gesamte Teilnehmergebühr fällig, abzüglich der ersparten Aufwendungen, die pauschal mit 15 % angesetzt werden. Im Falle, dass der Veranstalter einen Kurs aus eigenem Verschulden absagen muss, werden die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Ich empfehle, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da diese nicht im Preis enthalten ist. Falls die gebucht Reise nicht angetreten werden kann, z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – oder wenn du deinen Reiseaufenthalt unerwartet abbrechen müsst, bekommst du durch die Versicherung mögliche finanzielle Verluste ersetzt.

§ 2a - Rücktritt, ambulante Kurse
Bei Rücktritt bis 11 Tage vor Beginn eines ambulanten  Kurses, wird die geleistete Anzahlung unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro in voller Höhe zurückerstattet. Es ist jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu stellen, soweit sie die Voraussetzungen für den Besuch des jeweiligen Kurses erfüllt. Bei Rücktritt ab dem 10. bis zum 5. Tag ist die halbe Teilnehmergebühr fällig. Bei Rücktritt vom 4. Tag bis zum Beginn des Kurses ist ebenso wie bei Nichterscheinen und Abbruch, die gesamte Teilnehmergebühr fällig, abzüglich der ersparten Aufwendungen, die pauschal mit 15 % angesetzt werden. Im Falle, dass der Veranstalter einen Kurs aus eigenem Verschulden absagen muss, werden die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Bei Ausfall z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – werden die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

§ 3 - Covid-19
Sollte auf Grund eines Lockdowns/Kontaktverbotes während einer Pandemie das Reisen und/oder die Zusammenkunft einer bestimmten Anzahl von Menschen gesetzlich nicht möglich sein, dann werden die Kosten bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro in voller Höhe zurückerstattet. Den Vorgaben des von mir vorgestellten Hygienekonzeptes ist während einer Pandemie immer Folge zu leisten.

§ 3a - Covid-19, ambulante Kurse
Sollte auf Grund eines Lockdowns/Kontaktverbotes während einer Pandemie die Zusammenkunft einer bestimmten Anzahl von Menschen gesetzlich nicht möglich sein, finden die Treffen grundsätzlich online statt. Geplante Präsenztermine, wie z.B. Vorträge oder gemeinsame Sporteinheiten, werden bestmöglich durch alternative Online-Angebote ersetzt. Der/die Teilnehmer*in kümmert sich selbständig um die notwendige Software und erklärt sich mit den entsprechenden Auflagen und Datenschutzrichtlinien des genutzten Anbieters für Videokonferenzen (z.B.: ZOOM) einverstanden. Den Vorgaben des von der Kursleiterin vorgestellten Hygienekonzeptes ist während einer Pandemie immer Folge zu leisten.

§ 4 - Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Fastenkursen
Bei den Angeboten handelt es sich um „Fasten für Gesunde“. Die Seminare werden von einer ausgebildeten Fastenleitern geleitet, ohne ärztliche Betreuung. Interessentinnen/en, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma etc.), müssen dies bei der Buchung mitteilen und sind verpflichtet, ihre Teilnahme an einem meiner Fastenseminare vor Abschluss der Buchung, mit ihrem behandelnden Arzt abzuklären. Weiterhin besteht Ausschluss von diesen Fastenseminaren für z. B. Schwangere, Süchtige, Adipöse, psychisch Erkrankte etc. Ist ein/e Teilnehmer*in den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in ihrer/seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer*innen bedeuten würde, besteht kein Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

#fastenmachtsexy
Dein Körper ist so genial, dass er sich selbst heilen kann.
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